Bundestagswahl am Sonntag, den 23.02.2025
Wer ist Wahlberechtigt und wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Außerdem muss man ins Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen sein, um eine Stimme abgeben zu dürfen. Sie erhalten - wie alle Wahlberechtigten - von der Heimatgemeinde spätestens bis zum 21. Tag vor der Bundestagswahl eine Wahlbenachrichtigung. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie bis spätestens am 21. Tag vor der Bundestagswahl bei der Heimatgemeinde die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
Beantragung Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 02.02.2025 allen Wahlberechtigten zugesandt.
Die Wahlunterlagen, besonders die Stimmzettel werden der Stadt Treuchtlingen voraussichtlich erst Anfang Februar vorliegen.
Ab diesem Tage können die Briefwahlunterlagen erst versendet werden.
Grund hierfür ist das die Frist für die finale Aufstellung der Parteien erst Ende Januar ist, außerdem müssen die Einspruchsfristen der Parteien abgewarten werden.
Erst danach werden die amtlichen Stimmzettel gedruckt und werden danach vom Wahlkreis an die jeweiligen Kommunen weitergegeben.
Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wahlberechtige Person muss hierzu einen Antrag stellen, dieser muss schriftlich erfolgen. (Vordruck Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder formlos)
Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 18.00 Uhr bei der Stadt Treuchtingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen eingeworfen oder abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen dürfen im Wahllokal nicht abgegeben werden.