Europwahl am 9. Juni 2024
Wer ist Wahlberechtigt und wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Grundsätzlich sind alle Menschen in Deutschland wahlberechtigt, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und in Deutschland eine Wohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Demnach dürfen nicht nur Deutsche wählen, sondern auch alle anderen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf !!!
Weitere Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist, dass die wahlberechtigte Person seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat gemeldet sein muss. Falls EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger ihren Wohnsitz nicht in ihrer Heimat, sondern woanders im EU-Ausland haben, müssen sie sich entscheiden, wo sie wählen: in dem Land, in dem sie leben oder im Herkunftsland.
Außerdem muss man ins Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen sein, um eine Stimme abgeben zu dürfen. Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren und zwischenzeitlichen nicht ins Ausland weggezogen waren, sind Sie bereits im Wählerverzeichnis eingetragen.
Sie erhalten wie alle Wahlberechtigten von der Heimatgemeinde spätestens bis zum 21. Tag vor der Europawahl eine Wahlbenachrichtigung. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie bis spätestens am 21. Tag vor der Europawahl bei der Heimatgemeinde die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
Beantragung Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 19. Mai 2024 allen Wahlberechtigten zugesandt.
Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wahlberechtige Person muss hierzu einen Antrag stellen, dieser muss schriftlich erfolgen. (Vordruck Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder formlos)
Gerne können Sie auch über unser Rathaus-Service-Portal die Briefwahlunterlagen beantragen
Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18.00 Uhr bei der Stadt Treuchtingen, Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen eingeworfen oder abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen dürfen im Wahllokal nicht abgegeben werden.