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Bedienungshilfen

Beantragung einer Baugenehmigung

Die Stadt Treuchtlingen ist keine Baugenehmigungsbehörde. Sie wird nur am Verfahren beteiligt. Bis auf wenige Ausnahmen entscheidet das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen über das Erteilen der Baugenehmigung.

Zu den Ausnahmen gehören hauptsächlich die Genehmigungsfreistellung und der Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes.

Informationen zu den verschiedenen Verfahren finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Seit dem 01.02.2023 können die Bauanträge auch digital beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht werden. Weitere Informationen dazu und welche Anträge wo einzureichen sind, finden Sie auf der Seite des Landratsamtes.

Wir weisen darauf hin, dass Bauanträge, die in der Sitzung behandelt werden müssen (Gebäudeklasse 4, Sonderbau o. Antrag auf Befreiungen vom Bebauungsplan), mindestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung über das Landratsamt bei der Stadt Treuchtlingen eingehen müssen. Andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass der Bauantrag in der Sitzung behandelt werden kann. Die aktuellen Sitzungstermine des Stadtrats bzw. des Ausschusses für Umwelt, Bau und Verkehr finden Sie im Bürgerinformationssystem.

Die Entwässerungssatzung sowie die Zuschussrichtlinien zur Förderung von Regenwassernutzungsanlagen in Wohngebäuden finden Sie beim Ortsrecht unter dem Reiter "Bauwesen". Das Merkblatt für die Niederschlagsversickerung in Wohnbaugebieten sowie Musterentwässerungspläne können Sie hier herunterladen: