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Bedienungshilfen

Standesamtliche Hochzeit

Sie möchten heiraten? Hier finden Sie alles Wichtige rund um Ihre standesamtliche Trauung.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin über die unten stehende Terminvereinbarung. Wir helfen gerne weiter.

Heiraten leicht gemacht - alles auf einen Blick:

Anmeldung der Eheschließung

Vor der standesamtlichen Trauung ist eine Anmeldung der Eheschließung (früher "Aufgebot") erforderlich. Zuständig ist in jedem Fall das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie oder Ihr Verlobter in verschiedenen Gemeinden wohnen oder einen Nebenwohnsitz haben, können Sie sich eines der zuständigen Standesämter für die Anmeldung der Eheschließung aussuchen. Wenn Sie an einem anderen Ort heiraten möchten, gibt der Standesbeamte die Unterlagen zusammen mit einer Ermächtigung an das von Ihnen gewünschte Standesamt weiter.

Unterlagen zur Eheschließung

Welche Unterlagen für die Eheschließung notwendig sind, hängt von Ihren persönlichen Gegebenheiten ab. Sind beide Verlobte ledig, volljährig und deutsch reichen die folgenden Unterlagen im Normalfall aus:
 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrages
    Für die Eheschließung benötigen Sie eine vollständige Abschrift Ihres Geburtseintrages. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Sie soll bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend und wird nicht zusätzlich benötigt.

Hinweis: Wenn Sie in Deutschland geboren sind, kann das Standesamt Treuchtlingen die Abschrift Ihres Geburtseintrages für Sie besorgen.

 

In folgenden Fällen sollten Sie sich wegen notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung persönlich mit "Ihrem" Standesamt in Verbindung setzen:

  • die Verlobte / der Verlobte besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit;
  • die Verlobte / der Verlobte ist nicht im Bundesgebiet geboren;
  • die Verlobte / der Verlobte hat ein minderjähriges Kind;
  • die Verlobte / der Verlobte war bereits verheiratet;
  • die Verlobten haben ein gemeinsames Kind.
Namensführung

Die Namensführung der Eheleute unterliegt grundsätzlich dem Recht ihres Heimatstaates; bei verschiedenen Heimatrechten ist eine Rechtswahl möglich.

Bei der Anwendung deutschen Namensrechts gilt folgendes:

  • gemeinsamer Ehename

Die Ehegatten können den Geburtsnamen oder einen zum Zeitpunkt der Bestimmung geführten Familiennamen von Mann oder Frau zum Ehenamen bestimmen. Die Bestimmung des Ehenamens muss nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen. Die Bestimmung eines Ehenamens kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Eine erfolgte Ehennamensbestimmung ist aber unwiderruflich.

Wenn Sie keinen Ehenamen bestimmen, bleibt es für jeden Ehegatten bei der bisherigen Namensführung.

 

  • Hinzufügung zum Ehenamen

Der Ehegatte, dessen Name (aktueller Name bwz. Geburtsname) nicht Ehe­name wurde, kann seinen bisherigen Namen oder seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Dieser "Doppelname" wird dann nur von ihm getragen.

Eine Voranstellung bzw. Anfügung eines Namens kann in einer Ehe nur ein­mal erfolgen; sie kann widerrufen werden.

Hochzeitstermin

Nach dem Wegfall des so genannten "Aufgebots" (Aushang) ist eine Eheschließung ohne die Einhaltung von Fristen möglich, wenn alle notwendigen Papiere vorliegen.

Ihren Wunschtermin legen Sie zusammen mit dem Standesamt fest. Trau­ungen sind immer zu den regulären Dienstzeiten des Rathauses. Samstag Vormittag ist nach Vereinbarung möglich.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir versuchen, Ihren Wunschtermin möglich zu machen.

Gebühren

Hier finden Sie eine Übersicht über die anfallenden Gebühren für die Eheschließung.

Auszug aus den Standesamtsgebühren:

  • Prüfung der Ehefähigkeit
    • nach deutschem Recht 55,00 Euro
    • bei Beachtung ausländischen Rechts zus. je Verlobten 30,00 Euro
  • Eheurkunde 12,00 Euro
  • Stammbuch der Familie 25,00 Euro bis 45,00 Euro
  • Trauung außerhalb der Öffnungszeiten 100,00 Euro
  • Gebühren für Trauräume außerhalb des Rathauses Treuchtlingen und Solnhofen
    • Erkerzimmer im Stadtschloss - Gebühr 75,00 €
    • Kulturzentrum Forsthaus, Dachgeschoss - Gebühr 125,00 €
    • Pavillon im Kurpark - Gebühr 200,00 €
    • Burg Treuchtlingen (Burgstube, -hof und -turm) - Gebühr 75,00 € *
    • Solnhofen mit Blick auf die 12 Apostel - Gebühr 75,00  € *

*Bei diesen Trauorten entstehen zusätzlich Kosten je nach Aufwand.

Trauorte

Sie können für Ihre Trauung zwischen verschiedenen Räumen und Örtlichkeiten auswählen.

Es stehen neben dem Sitzungssaal im Rathaus auf Wunsch ein Raum im Stadtschloss oder im Kulturzentrum Forsthaus - dieser mit behindertengerechten Zugang - die Burgruine oder der Kurpark Pavillon zur Verfügung, bzw. auch in Solnhofen.

Trauräume im Überblick:

  • Rathaus, Trauzimmer
  • Rathaus, historischer Sitzungssaal
  • Erkerzimmer im Stadtschlos
  • Kulturzentrum Forsthaus, Dachgeschoss
  • Burg Treuchtlingen (Burgstube, -hof und -turm)
  • Pavillon im Kurpark
  • Hochzeitsacker in Solnhofen mit Blick auf die 12 Apostel
  • Rathaus Solnhofen, Sitzungssaal

Für die Räume außerhalb des Rathauses fallen Nutzungsgebühren an. Die genaue Höhe finden Sie weiter oben unter "Gebühren".

Bilder zu den Trauorten