Volksbegehren auf Abberufung des Landtages
Vom Donnerstag, 14. bis Mittwoch, 27. Oktober 2021 ist die Eintragungsfrist für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtages.
Eintragungsraum für dieses Volksbegehren ist:
Stadt Treuchtlingen
Einwohnermeldeamt, Zimmer 1
Hauptstraße 31
91757 Treuchtlingen
Stimmberechtigt
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am 27. Oktober 2021
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten eine Hauptwohnung in Bayern innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Stichtag für die Anlegung des Wählerverzeichnisses ist der 2. September 2021.
Eintragungszeitraum
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr;
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Zusätzlich bestehen folgende Eintragungszeiten:
Abendauslegung: Donnerstag, den 21.10.2021 von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wochenendauslegung: Samstag, den 23.10.2021 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eintragungsschein
Eintragungsschein
Mit einem Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen oder bei körperlicher Behinderung oder Krankheit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen.
Der Eintragungsschein hat nicht die gleiche Bedeutung wie ein Wahlschein bei allgemeinen Wahlen, weil
- eine briefliche Eintragung bei Volksbegehren nicht möglich ist,
- die Eintragungsfrist 14 Tage dauert und somit in der Regel ausreichend Gelegenheit für die Eintragung im jeweiligen Eintragungsbezirk besteht.
Ein Eintragungsschein kann von der stimmberechtigten Person zum 27.10.2021 beantragt werden.