nach oben

Bedienungshilfen

Kommunale Ehrung für's Ehrenamt

Die Stadt Treuchtlingen ehrt seit dem Jahr 2001 (=Jahr des Ehrenamts) Personen, die in Treuchtlinger Vereinen, Verbänden oder auch im privaten Bereich langjährig ehrenamtlich tätig sind.

Wir bitten um Verständnis, dass jährlich max. 10 Personen geehrt werden können.

 

Für eine Ehrung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Treuchtlingen, einschließlich Ortsteile,

    sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Bereich (Vereine, Institutionen, Einrichtungen etc.)

  • ehrenamtliche Tätigkeit mindestens 15 Jahre

 

Aus diesen Bereichen kann geehrt werden:

  • Hilfsorganisationen (BRK, THW, FFW, Awo, Lions, Freiw. Krankenpflege)

  • Vereine aller Art

  • Parteien

  • Kirchen

  • Interessenvertretungen (VdK, Gewerkschaften, Automobilclubs, Bund Naturschutz, Tierschutzverein)

  • Privater Bereich

     

  • Hier finden Sie die Geehrten der Jahre 2001 bis 2019.

Vorschläge mit einer kurzen Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit können Sie gerne an die Stadtverwaltung Treuchtlingen senden.