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Bedienungshilfen

Behindertenbeirat der Stadt Treuchtlingen

Die Stadt Treuchtlingen setzt sich zum Ziel, die aktive Teilhabe ihrer Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben zu stärken und zu fördern. Die behinderten Menschen ab GdB/GdS 30 haben ein unveräußerliches Recht auf Chancengleichheit und auf ein selbstbestimmtes Leben, Freizügigkeit und gleichberechtigten Zugang in allen gesellschaftlichen Angelegenheiten. Um in der Stadt Treuchtlingen Barrieren abzubauen oder ihrem Zustandekommen gleich entgegenzuwirken, wird ein Mitgestalten der kommunalpolitischen Arbeit durch Menschen mit Behinderung angestrebt.

Der Behindertenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

- 5-8 berufenen stimmberechtigten Personen die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Treuchtlingen oder seiner Ortsteile haben
- bis zu 3 stimmberechtigte Personen die ortsansässige Sozialverbände vertreten
- 1 stimmberechtigtes Mitglied der Stadtverwaltung (= Behindertenvertretung der Stadtverwaltung) als Behindertenkoordinator/in.
- 1 stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates (Referent für Soziales, Gleichstellung, Integration, Inklusion und Senioren)

Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Behindertenbeirates als PDF.