Personalausweis
Ab dem 16. Lebensjahr ist jeder verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Unten stehen finden Sie alles rund um Bentragung und Gültigkeit.
Informationen zu den Funktionen des Personalausweis erhalten Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium des Inneren.
Beantragung Personalausweis
Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises bzw. vorläufigen Personalausweises
- bisheriges Ausweisdokument
- Geburtsurkunde/Eheurkunde (falls in Treuchtlingen noch kein Ausweisdokument beantragt worden ist)
- biotmetrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Bei Kindern unter 16 Jahren wird eine Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten oder evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bzw. eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamts benötigt.
Gültigkeit Personalausweis
- Personalausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
- Vorläufige Personalausweise werden sofort und in dringenden Fällen für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Kosten für einen Personalausweis
- Personalausweis (über 24 Jahre): 37,00 €
- Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium des Inneren.
Abholung des Personalausweises
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen.
Durch die Bundesdruckerei erhalten Sie nach Fertigstellung des Personalausweises einen PIN-Brief per Post zugestellt.
Ihren Personalausweis kann auch eine andere Person abholen. Hierzu bitten die Vollmacht erteilen und den alten Personalausweis, bzw. vorläufiger Personalausweis mitgeben.
Bitte beachten Sie: Falls kein PIN-Brief vorliegt, kann der Personalausweis nur an den Ausweisinhaber persönlich ausgehändigt werden. Eine Bevollmächtigung zur Abholung ist in diesem Fall nicht möglich.