Alles zur Grundsteuer
Die Stadt Treuchtlingen erhebt von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die rechtlichen Grundlagen sind im Grundsteuergesetz geregelt.
Grundsteuerreform 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuer in Deutschland reformiert werden muss. Für Bayern gilt ab 2025 ein Modell, das insbesondere die Flächen von Grundstücken und Gebäuden als Basis heranzieht. Dafür haben die Finanzämter in Bayern seit 2022 entsprechende Grundsteuererklärungen eingefordert. Darauf aufbauend erstellt die Stadt Treuchtlingen jetzt die neuen Grundsteuerbescheide. Diese werden Anfang 2025 versendet. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.
Für einzelne Steuerpflichtigen kann sich durch die Reform die Steuerhöhe verändern. Dies war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch die Gesetzgeber auch so intendiert.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Grundsteuerhebesätze in Treuchtlingen?
Die Hebesätze betragen ab 1.1.2025 für die
- Grundsteuer A (Grundbesitz von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft): 410 v. H. (vorher 410 v. H.)
- Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke): 260 v. H. (vorher 410 v. H.)
Wann ist die Grundsteuer fällig?
Die Steuerschuld wird zum
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
je zu einem Viertel des Jahresbetrags fällig.
Sie haben einen Fehler im Äquivalenz- / Grundsteuermessbescheid gefunden?
Bitte wenden Sie sich bei folgenden Fehlern schriftlich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Die Stadt Treuchtlingen kann hier leider keine Änderungen vornehmen.
Äquivalenzbescheid:
- Straße, Hausnummer und Wohnungsnummer des Objekts sind falsch?
- Name falsch geschrieben?
- Die Quadratmeterangaben vom Grundstück stimmen nicht?
- Wohn- oder Nutzfläche sind nicht korrekt?
Grundsteuermessbescheid:
- Wurde die ermäßigte Äquivalenzzahl für Wohnfläche angewendet?
- Wurden beantragte Ermäßigungen (z.B. Denkmalschutz) berücksichtigt?
- Sind alle Eigentümer/innen aufgeführt?
Kontaktdaten Finanzamt:
Finanzamt Gunzenhausen
Bewertungsstelle
Hindenburgplatz 1
91710 Gunzenhausen
Ihr Einspruch beim Finanzamt läuft. Was tun?
Sobald uns die neuen Daten des Finanzamtes vorliegen, ändert die Stadt den Grundsteuerbescheid automatisch. Sie müssen nichts weiter tun!
Zu viel gezahlte Grundsteuer erstatten wir Ihnen selbstverständlich zurück!
Widersprüche bei der Stadt Treuchtlingen
Haben Sie z.B. abweichende Daten zwischen den Bescheiden des Finanzamtes und der Stadt Treuchtlingen (z.B. Grundsteuermessbetrag, Steuerpflichtige/r oder Festsetzungszeitpunkt) gefunden?
Die zulässige Frist für einen Widerspruch entnehmen Sie bitte den zugesandten Bescheiden ("Rechtsbehelfsbelehrung").
Bitte beachten Sie:
- Begründen Sie, warum Sie Widerspruch einlegen möchten!
- Ein Widerspruch per Mail ist leider gesetzlich nicht erlaubt!
Bitte senden Sie uns Widersprüche ausschließlich per Brief. - Die Grundsteuer ist (zunächst) trotzdem fristgerecht zu zahlen. Er hat i.d.R. keine aufschiebende Wirkung. Zu viel entrichtete Steuern erstatten wir selbstverständlich zurück!
Unterjähriger Eigentümerwechsel
Für einen noch nicht gemeldeten unterjährigen Eigentumswechsel müssen Sie keinen Widerspruch einlegen. Senden Sie uns einfach formlos ein kurzes Schreiben.