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Bedienungshilfen

Abwassergebühren = Kanalgebühren

Die Abwassergebühren zählen zu den Kommunalabgaben, die von der Stadt Treuchtlingen - aufgrund einer Gebührensatzung - für die Inanspruchnahme der Kanalisation samt Kläranlage, von den Benutzern erhoben werden.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung.

Häufig gestellte Fragen

 

Allgemeine Fragen

Warum wird eine "gesplittete Abwassergebühr" eingeführt?

Bislang wird die Abwassergebühr in Treuchtlingen und den Ortsteilen allein nach dem sog. „Frischwassermaßstab“ abgerechnet. Bei diesem Maßstab wird davon ausgegangen, dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwassermenge ungefähr im gleichen Verhältnis zu der auf dem Grundstück anfallenden Abwassermenge steht. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob und wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon in die Kanalisation geleitet wird.
Die Stadt hat daher keinen Spielraum – sie ist zur Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ verpflichtet. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nun nach der Größe der überbauten und befestigten Flächen, die am Kanalnetz angeschlossen sind oder oberflächlich auf die Straße ablaufen. Mit der neuen Niederschlagswassergebühr kann sich umweltfreundliches Verhalten der Grundstückseigentümer Gebühren mindernd auswirken. Wer wenig befestigte Flächen hat, Oberflächenwasser nicht in die öffentliche Kanalisation einleitet oder Niederschlagswasser in Zisternen zurückhält, wird bei der gesplitteten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.

Was genau ist unter dem Begriff „gesplittete Abwassergebühr“ zu verstehen?

Bei der „gesplitteten Abwassergebühr“ werden zwei getrennte Gebühren erhoben:
a) Die Schmutzwassergebühr soll die für die Beseitigung des Schmutzwassers anfallenden Kosten abdecken. Sie berechnet sich - wie bisher - nach dem Frischwasserverbrauch in EUR/m³, allerdings vermindert um die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung.
b) Die Niederschlagswassergebühr soll die für die Beseitigung des Oberflächenwassers anfallenden Kosten abdecken. Sie wird künftig ab 2024 auf Grundlage der befestigten und abflusswirksamen Flächen in EUR/m² befestigter Fläche erhoben.

Was zählt zu der öffentlichen Abwasserbeseitigung?

Zu der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zählt die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation, die Sonderbauwerke, wie Pumpwerke, Stauraumkanäle und Regenüberlaufbecken sowie die Kläranlage. Zudem zählen hierzu auch öffentliche Versickerungsmulden, Versickerungsbecken und Regenrückhaltebecken.

Was ist ein „Gebietsabflussbeiwert“ (GAB)?

Um den (einmaligen) Erfassungs- und (laufenden) Datenpflegeaufwand und damit auch die gebührenwirksamen Kosten möglichst gering zu halten, wurde auf eine Befliegung des Stadtgebietes mit parzellenscharfer Abrechnung der Flächen verzichtet. Vielmehr hat der Stadtrat beschlossen, dass das von der Rechtsprechung anerkannte Verfahren der „Gebietsabflussbeiwerte (GAB)“ zur Anwendung kommen soll. Es handelt sich hierbei um einen „Wahrscheinlichkeitsmaßstab“. Die Stadt hat sich zur Flächenermittlung über das GAB-Verfahren eines erfahrenen, externen Sachverständigen (Büro Heyder und Partner, Tübingen) bedient. Bei diesem Verfahren werden zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr – grundstücksgenau – die abflusswirksamen Flächen durch die Festlegung von Gebietstypen mit entsprechenden Abflussfaktoren festgelegt. In Verbindung mit der ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) wird über die Struktur der vorhandenen Bebauung und der Festsetzung der Abflussfaktoren der Grundstücksteilflächen für jedes Grundstück ein Abflussfaktor und damit ein individueller Versiegelungsgrad bestimmt. Dieser basiert für das einzelne Grundstück auf den tatsächlich vorhandenen Gebäudeflächen und wird um eine Schätzung der sonstigen befestigten, versiegelten Flächen (dazu gehören auch die Dachüberstände) ergänzt. Die Schätzung der Summe der abflussrelevanten bebauten und befestigten Flächen errechnet sich dann aus den jeweiligen Grundstücksteilflächen und dem zugeordneten Gebiets-/Grundstücksabflussfaktor. Die Gebietsabflussbeiwerte werden auf das städtische Entsorgungsgebiet übertragen und grundstücksgenau in der digitalen Gebietsabflussbeiwert-Karte dokumentiert. Im Rahmen einer Anhörung mittels versandten Informationsschreiben wurde den Grundstückseigentümern der Abfluss-/Versiegelungsfaktor ihres Grundstücks mitgeteilt. Der Grundstückseigentümer hatte die Möglichkeit, seine über den Gebietstyp berechnete abflusswirksame Grundstücksfläche zu korrigieren und eine genaue Ermittlung für sein Grundstück zu erreichen.

Muss ich als Bürger/Grundstückseigentümer reagieren?

Falls der Grundstückseigentümer seine von der Stadt Treuchtlingen ermittelten abflusswirksamen Flächen akzeptiert, muss nichts weiter unternommen werden. Die errechnete Niederschlagswassergebühr wird mit der von der Stadt Treuchtlingen ermittelten abflusswirksamen Fläche multipliziert und über den neuen Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.

Wie hoch ist die „gesplittete Abwassergebühr“?

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Treuchtlingen werden ab dem 01.01.2024 folgende Gebühren erhoben:

 

  • Schmutzwassergebühr: 2,55 € pro Kubikmeter Abwasser

  • Niederschlagswasser: 0,23 € pro Quadratmeter pro Jahr

 

Die bisherige Schmutzwassergebühr, ohne Splittung der Abwassergebühr betrug 3,34 €.

Fragen zur Ermittlung der relevanten Flächen

Was sind versiegelte Flächen?

Darunter sind Flächen eines Grundstücks zu verstehen, von welchen das Wasser nicht direkt ins Erdreich gelangen kann, wie beispielsweise befestigte Wege, Grundstückszufahrten und Hofflächen, Terrassen aber auch Dachflächen.

Werden alle versiegelten Flächen gleich behandelt?

Es gibt unterschiedliche Arten von versiegelten Flächen, die das Niederschlagswasser in unterschiedlichem Maß an der Versickerung hindern. Während eine betonierte Fläche die Versickerung fast vollständig verhindert, lassen Rasengittersteine einen Teil des Niederschlagswassers in das Erdreich versickern. Die Regelung der Stadt wird daher zwischen wasserundurchlässigen versiegelten Flächen und wasserdurchlässigen versiegelten Flächen unterscheiden. Für letztere ist eine geringere Gebühr je m² Fläche zu entrichten. Die Stadt Treuchtlingen hat sich bei der Festlegung der Abflussfaktoren an allgemeinen Erfahrungswerten orientiert. Die Abflussfaktoren wurden vom Stadtrat der Stadt Treuchtlingen beschlossen.

Befestigte Flächen mit Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) gehen höher in die Gebührenberechnung ein, wenn es sich um wasserundurchlässige Materialien handelt. Diese werden aufgrund der eintretenden Verdunstung eines Teils des Niederschlagswassers mit 90 % der Fläche berücksichtigt. Der pauschale Abzug des Niederschlagswassers aufgrund der Verdunstung stellt ein Entgegenkommen an den Gebührenzahler dar. Es werden zusätzliche Abzüge bei teildurchlässigen und stark durchlässigen Flächen gewährt. Teildurchlässige Flächen sind z.B. auf versickerungsfähigem Untergrund verlegte Pflasterbeläge. Diese Flächen werden nur mit 60% angesetzt. Stark durchlässige Flächen, wie z. B. Kies-, Splittflächen oder Rasengittersteine werden mit 30% berücksichtigt.

Wie gehen Dachflächen in die Niederschlagswassergebühr ein?

Es wird unterschieden zwischen Normaldächern und Gründächern. Gründächer mit einer Schichtstärke bis zu 12 cm werden mit 60 % und Gründächer mit einer Schichtstärke über 12 cm werden mit 30 % berücksichtigt.

Ist es ein Unterschied, ob ich mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Kanalisation) entwässere?

Nein, da auch ein mittelbarer Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den Hof zur Straße und in den Straßenablauf (Gully) gleichzusetzen ist, mit einem direkten Anschluss.

Ist es ein Unterschied, ob mein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder einen Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist?

Das Maß der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation) ist entscheidend (abflusswirksame Fläche). Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung das Grundstück angeschlossen ist.

Fragen zur Nutzung von Anlagen zum Speichern von Niederschlagswasser

Warum wird die Nutzung einer Regentonne/Regenfass nicht mit in der Gebührenberechnung berücksichtigt?

Regentonnen und Regenfässer sind ortsveränderliche Behälter, die meist nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Relevant sind dauerhaft mit Regenwasser gespeiste und für Haus oder Garten genutzte Zisternen ab einer Größe von 2 Kubikmeter.

Wie verhält es sich, wenn das Regenwasser in Regentonnen/Regenfässer aufgefangen wird und der Überlauf in den Garten abläuft und versickert?

Da kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) vorhanden ist, besteht somit auch keine Gebührenrelevanz der betroffenen Fläche.

Wie werden Zisternen/Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt?

Zisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ ohne Retentionsvolumen werden wie folgt gebührenmindernd berücksichtigt:

 

  • Bei einer Nutzung für die Gartenbewässerung werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 5 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.

  • Wird das Regenwasser der Zisternen im Privathaushalt (Brauchwasserentnahme) genutzt und damit Schmutzwasser erzeugt, so werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 15 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.

 

Zisternen mir einem Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ mit Retentionsvolumen werden wie folgt gebührenmindernd berücksichtigt:

  • Bei einer Nutzung für die Gartenbewässerung werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 15 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.

  • Wird das Regenwasser der Zisternen im Privathaushalt (Brauchwasserentnahme) genutzt und damit Schmutzwasser erzeugt, so werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 25 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.

Was ist Retentionsvolumen?

Das Retentionsvolumen ist das Volumen, das eine Zisterne zusätzlich oder alleinig aufweist, um einen maximal zu erwartenden Zufluss zwischenzuspeichern und mit einer Abflussrate, die kleiner ist als die Zuflussrate, wieder abzugeben.
Vom Vorhandensein eines Retentionsvolumens hängt die Berücksichtigung einer Regenwasserzisterne ab.

 

Fragen zur Gebührenkalkulation

Wer bekommt den Selbstauskunftsbogen?

Alle Eigentümer der jeweils angeschlossenen Grundstücke.

Was mache ich, wenn die Angaben auf dem Selbstauskunftsbogen falsch sind?

Bitte korrigieren Sie die falschen Angaben auf dem Selbstauskunftsbogen und teilen Sie dies der Stadtverwaltung schriftlich mit.

Bin ich verpflichtet, den Auskunfsbogen auszufüllen?

Nein, es besteht keine Pflicht der Rücksendung des Auskunftsbogens. Bei Nichtabgabe werden die ermittelten abflusswirksamen Flächen angesetzt und gebührenwirksam.

Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?

Die Niederschlagswassergebühr muss nicht gezahlt werden, da die öffentlichen Abwassereinrichtungen nicht genutzt werden. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss trotzdem gezahlt werden.

Meldepflicht bei Änderung der versiegelten Flächen

Im Jahr 2024 hat die Stadt Treuchtlingen die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Seither wird nicht mehr nur das bezogene Frischwasser als Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr herangezogen, sondern auch die versiegelten Flächen auf dem Grundstück. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den überbauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt.

 

Gemäß der Beiträgs- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, Änderungen an der Gebührenberechnung zugrunde liegenden Flächen ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Änderung der Stadt Treuchtlingen mitzuteilen. Bitte teilen Sie die Anlage von neuen Hofflächen, Stellplätzen, Wegen und der Entsiegelung bisher berücksichtigter Flächen mit, damit die Abwassergebühren korrekt berechnet werden können. Kommt der Gebührenschuldner seiner Anzeigepflicht nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Stadt geschätzt und der Gebührenschuldner handelt ordnungswidrig.

Sonstige Fragen

Fallen für die Wassermengen zur Gartenbewässerung / Befüllung der Poolanlage auch Abwassergebühren an?

Grundsätzlich fallen auch hierfür Abwassergebühren an. Es sei denn, es wurde ein entsprechender Antrag (s. Formulare) gestellt und ein geeichter und verplombter Zwischenzähler eingebaut. Dann wird die verbrauchte Wassermenge von den Abwassergebühren abgezogen.

Der Zählerstand des genannten Zählers ist am Jahresende der Steuerverwaltung mitzuteilen.

Großviehabzug

Wassermengen, die aufgrund des gehaltenen Viehbestandes nicht der städtischen Entwässerungseinrichtung zugeführt werden, können in Abzug gebracht werden. Der Wert beträgt 20 m³ pro Großvieheinheit.

Wenn der ermittelte Großviehabzug die tatsächliche Verbrauchsmenge übersteigt, werden 48 m³ pro Person abgerechnet.

Weitere Informationen und Formulare zum Großviehabzug können über die Steuerverwaltung bezogen werden.