Ab dem 1. Mai 2025 ist die Erstellung von Lichtbildern für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich in digitaler Form vorgesehen. Die entsprechenden Bilder werden über einen gesicherten elektronischen Übertragungsweg von zertifizierten Fotografen direkt an die zuständige Behörde übermittelt. Passfotos in Papierform oder selbst erstellte digitale Passfotos sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig. Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, die Qualität der biometrischen…
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